Hausverkauf bei Scheidung

Immobilienverkauf bei Scheidung bzw. Trennung

Bei einer Scheidung oder Trennung von Lebensgemeinschaften mit einer Immobilie stellen sich viele Fragen:

  • Wie wird das Haus, die Eigentumswohnung oder das Grundstück bei Scheidung aufgeteilt?
  • Wer übernimmt bestehende Kreditraten während und nach der Scheidung?
  • Wie wird bei Trennung das Haus berechnet?
  • Kann ein Partner alleine ein Haus verkaufen?
  • Kann ich mein Haus während der Scheidung verkaufen?
  • Was bedeuten Zugewinngemeinschaft bzw. Zugewinnausgleich in Bezug auf die Immobilie?
  • Was bedeutet Teilungsversteigerung.

Egal welche Fragen beim Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes bestehen - am Anfang sollte stets eine Marktpreiseinschätzung stehen. Nur mit einer konkreten Vorstellung vom aktuellen Marktwert lassen sich sinnvolle Überlegungen anstellen. Verlassen Sie sich dabei nicht auf pauschale Wertermittlungen über Internetportale. Diese dienen nur der Adressgenerierung und können naturgemäß nicht die individuellen Merkmale Ihrer Immobilie einpreisen. Dazu ist ein Fachmann vor Ort erforderlich.

Oft stehen bei einer Scheidung bzw. Trennung emotionale anstatt sachlicher und rationaler Entscheidungen im Vordergrund. Im Allgemeinen stellen sich beide Partner dadurch schlechter. Im Falle einer Scheidung oder Trennung von Lebensgemeinschaftensollten die Partner nach einer gemeinsamen und einvernehmlichen Lösung suchen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten im Falle einer Scheidung oder Trennung. Ob ein Partner wohnen bleibt und den anderen auszahlt, die Immobilie auf Kinder übertragen wird, ein Verkauf sinnvoll erscheint oder wie sich eine Teilungsversteigerung gestaltet. Letzteres ist im Allgemeinen die schlechteste Lösung. Sind erst die Möglichkeiten diskutiert sollten die Paare die angestrebte Lösung gemeinsam mit einem Anwalt in eine rechtlich wirksame Vereinbarung umsetzen.

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